Preisgleitklauseln nutzen

Angesichts von Preissteigerungen bei Baumaterialien, unter anderem vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges, sollte ein Erlass des Bundesbauministeriums (BMWSB) vom März dieses Jahres über neue Möglichkeiten in der Vertragsgestaltung den Preisdruck im Bauhauptgewerbe puffern. Vorgesehen für eine Geltung bis Ende Juni, wurde diese nun bis 31. Dezember 2022 verlängert. Zusätzlich ist die Beschränkung auf bestimmte Baustoffe aufgehoben worden. Das heißt, der Anwendungsbereich umfasst nun auch Massenbaustoffe aus den mineralischen Rohstoffen Kies, Sand und Naturstein.

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