Annahme der Mantelverordnung durch den Bundesrat

Richtiges Signal pro Kreislaufwirtschaft

Am 6. November 2020 wurde mit der Annahme der Mantelverordnung im Bundesrat ein seit 15 Jahren geplanter und immer wieder verzögerter Schritt absolviert. Damit wird nun ein bundeseinheitliches Regelwerk greifbar, welches die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen stärkt, die erreichte Recyclingquote im Segment mineralischer Bauabfälle hochhält und den Kreislaufwirtschaftsansatz konkretisiert.
Ein Scheitern der Mantelverordnung hätte nach dem langen Zeitraum der Befassung damit kaum mehr verwundert. Nun aber hat das Plenum des Bundesrates diese bündelnde Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung sowie zur Neufassung der Bundesbodenschutz- und der Gewerbeabfallverordnung mit Maßgaben beschlossen.
Unter anderem wurde eine ganz wesentliche, pragmatische Entscheidung auf Basis eines im März 2020 zwischen dem Bundesumweltministerium und mehreren Ländern ausgehandelten Kompromisses getroffen. Dieser so genannte Mehrländerantrag vermittelt hinsichtlich der Ersatzbaustoffverordnung konstruktiv zwischen verschiedenen Stakeholdern der Bau-, Recycling und Rohstoffwirtschaft. Im Gegensatz dazu konnte sich die im Koalitionsvertrag vorgesehene Länderöffnungsklausel speziell beim Thema Bodenschutz nicht durchsetzen. Stattdessen hat der Bundesrat bundeseinheitliche Regelungen beschlossen.
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) löst nun absehbar die Technischen Regeln der LAGA ab, die mangels Alternativen bisher ohne rechtsverbindlichen Status sowie in regional unterschiedlichen Auslegungen zur Anwendung kommen. Angestrebt wird mit der EBV eine künftige Harmonisierung der Landesregelungen und eine Vereinheitlichung des Vollzugs, für den das Kreislaufwirtschaftsgesetz keine ausreichend belastbare Unterfütterung bietet.
„Ob die Mantelverordnung jetzt in die richtige Richtung geht und die Massenströme der mineralischen Abfälle weiterhin in die Wiederverwertung lenkt, muss beobachtet werden. Dazu wird es nach zwei Jahren einen Evaluierungsprozess geben“, erklärt Dr. jur. Ipek Ölcüm, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Mineralische Rohstoffe, MIRO, für die Bereiche Rohstoffsicherung, Umweltschutz, Folgenutzung und Recht.
Bevor diese Richtung endgültig eingeschlagen werden kann, müssen sich Bundesregierung sowie der Deutsche Bundestag mit den Maßgabebeschlüssen des Bundesrates zur Mantelverordnung befassen und zustimmen. Ist das erreicht, soll die Verordnung nach dem Willen der Länder zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

www.bv-miro.org

Diese Pressemeldung zum Download