
So ist der Bundesverband MIRO organisiert
MIRO hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder.
Die ordentliche Mitgliedschaft können erwerben
- Landes-/Regionalverbände und solche Fachgruppen der Gesteinsindustrie, die einem fachübergreifenden Landes-/Regionalverband angehören,
- Herrschende Unternehmen in überregional tätigen Konzernen der Gesteinsindustrie im Sinne § 18 AktG (Direktmitglieder) mit Werken in mindestens 2 Bundesländern und einem in der Bundesrepublik Deutschland erzielten Gesamtumsatz von mindestens 50 Mio. Euro/Jahr, soweit sie bei der Gründung von MIRO bereits Direktmitglied des Bundesverbandes Naturstein-Industrie waren. Mit einer solchen Direktmitgliedschaft ist zugleich die Mitgliedschaft aller Tochterunternehmen und Mehrheitsbeteiligungen mit allen angeschlossenen Werken in den zuvor genannten zugehörigen Landes-/Regionalverbänden oder Fachgruppen verbunden. Eine direkte Mitgliedschaft ist nicht möglich für einzelne Konzernunternehmen oder andere selbständige Unternehmen.
Die außerordentliche Mitgliedschaft (Fördermitglieder) können Unternehmen außerhalb der Gesteinsindustrie erwerben, die den Vereinszweck unterstützen.
Ordentliche Mitglieder
Außerordentliche Mitglieder